privhp.jpg (7910 Byte)

Gepulste Strahlung greift das Gehirn an...

 

Grund-Info...

Digital gepulst(GSM, DECT)...

Analog(Schnurtelefon)...

Was spricht gegen den beabsichtigten Standort des 25m hohen UMTS-Mobilfunkmastes in der Friedrich-Kohlrauschstrasse?

 

  • Wertverfall privater Immobilien durch Mobilfunkmast

    Makler schätzen je nach Entfernung zum Mast einen Wertverfall von privaten Immobilien zwischen 5 bis 50%. Interessierte Käufer von Immobilien wollen sich keine Immobilie anschaffen, die Immissionen ausgesetzt ist.

    Betroffene Gruppen: Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, Firmeneigentümer, Vermieter

    Käufer schrecken also davon zurück  ein Haus zu kaufen vor dessen Terrasse ein Mobilfunkmast steht.  Mieter verlangen Mietminderung wegen Beeinträchtigung im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB.

    Wie soll man eine Wohnlage neben einem UMTS-Mobilfunkmast eventuellen Interessenten auch schmackhaft machen, wenn Techniker solche Mobilfunkmaste nur mit Strahlenschutzanzügen warten?

    Mit dem Ausbau von Mobilfunkmasten in Wohngebieten oder deren Nähe findet eine Vernichtung des Privatvermögens zu und die meisten Politiker schauen zu...

    Infolink-1

    Infolink-2(PDF-Datei)

  • Mobilfunkstrahlung - wie schädlich ist das eigentlich?

    Mobilfunkstrahlung ist der flächendeckendste und uneinschätzbarste physikalische Eingriff in die natürliche Umwelt seit Menschengedenken. Ohne Erlaubnis durchdringt man mit der Mobilfunkstrahlung unsere Häuser und Körper.

    Betroffene Risikogruppen: Säuglinge, Kinder, Chronisch Kranke, Elektrosensible, Alte Menschen, Menschen mit geschwächten Abwehrsystem, Allergiker etc.

    Der Gesetzgeber toleriert Mobilfunk- DECT-Strahlung, Pestizide, Feinstaub, krebsverdächtige Chemikalien, Nitrat im Trinkwasser, Lärm etc., weil er von Interessensverbänden vorgeschlagene Grenzwerte akzeptiert hat. Möglicherweise aber toleriert das Ihr Körper nicht?

    Grenzwerte schützen denjenigen der Umwelt-Belastungen freisetzt, für sie ist er ein Versicherungswert ohne Premienanfall.

    Deutlich wird das an den für die Mobilfunkstrahlung festgelegten Grenzwerten die sich auf die Erwärmung des Körpergewebes beziehen. Diese Grenzwerte sind zudem so hoch angesetzt, dass sie vermutlich die nächsten 1000 Jahre nicht überschritten werden, Interessensverbände haben hierbei einen großen Sieg für sich errungen. Aus heutiger Sicht ist es gefährlicher sich eine Wärmflasche auf den Kopf zu legen als sich auf den Mobilfunkmast zu setzen.

    Nicht berücksichtigt sind bei den Grenzwerten z.B. die nicht thermischen Wirkungen mit der mobilfunktypischen steilflankigen Pulsungen (GMS, DECT). Im Falle UMTS - ebenfalls digital (wenn auch nicht klar erkennbarer Pulsung, eher ein rauschähnlicher Zustand mit periodischen Schwankungen) -  ist die Unbedenklichkeit noch viel weniger nachgewiesen. In jedem Fall kommt es dort wo schon GSM-Mobilfunkanlagen vorhanden sind zu einer Verdoppelung der Immissionen bei UMTS laut Bundesregierung, siehe auch BT-Drucksache 14/7958 vom 04.01.2002. 

    Hinweise aus neuer Studien auf Effekte bei Menschen aus Mobilfunk-Immissionen sind jedenfalls vorhanden und  besorgniserregend hinsichtlich der Wirkung. Kopfschmerzen sind da nur eine der beobachteten Folgen von Mobilfunkstrahlung. Die in dieser Broschüre aufgezählten Studien sind natürlich nicht von Mobilfunkbetreibern gemacht worden, sie werden deshalb von diesen kritisiert...

     

    Ähnlich wie bei Lebens- und Genussmitteln, einer Wohnungseinrichtung oder Medikamenten ist es auch mit mit der Verträglichkeit der Mobilfunkstrahlung, bei jedem Menschen unterschiedlich. Je nach Alter, Vorerkrankung, Disposition und Konstitution kann der Körper nur gewisse Zeit schädliche Einflüsse kompensieren und verarbeiten. Weil sich eben in vielen Fällen nicht sofort eine Reaktion zeige, sei die Meinung über die Schädlichkeit sehr unterschiedlich. Natürlich könnten auch schon Angst und die Erwartung eines Schadens durch die Mobilfunkstrahlung für Beeinträchtigung sorgen, dies konnte aber in der Praxis bisher nicht nachgewiesen werden.

    Bezüglich der Mobilfunkstrahlung ist es so, dass nicht die Betreiber die Unschädlichkeit der Strahlung nachweisen müssen, sondern Betroffene. Dies ist ein langer und teurer Prozess. Der Mobilfunkstrahlung kann man sich außerdem nicht entziehen, selbst wenn man wollte, wegen der wenig intelligenten Technik die derzeit zum Einsatz kommt. Die Strahlung durchdringt die Häuser und wirkt auf die Menschen dort ein. Intelligentere System durchdringen die Häuser nicht. Um sie empfangen zu können, muss man eine Antenne am Haus installieren, ähnlich wie bei SAT-TV. Jeder kann in diesem Fall selbst entscheiden ob er das will oder nicht. Bei der Mobilfunkstrahlung ist das anders, die Bestrahlung von Menschen wird staatlich verordnet!

    Die Betreiber der Mobilfunkanlagen können mit der bestehenden Gesetzgebung fast überall ihre Masten aufstellen, sofern sie Grundstückseigner und Hausbesitzer finden, die damit einverstanden sind. Nachbarn oder Mieter haben kaum Einfluss darauf.

    Die Zeit ist überreif für sinnvolle Reduzierung der Mobilfunkstrahlung, da bereits intelligente Techniken vorhanden sind, diese jedoch zu wenig oder garnicht genutzt werden.

    •  

    handysmog.jpg (5882 Byte)

    Bild: Belastung eines menschlichen Kopfes im Strahlungsfeld eines Handys
    (Quelle: www.temf.de mit freundlicher Genehmigung von Prof.Weiland)

    Die Zeit für Entwarnungen ist genau so wenig reif wie für Panikmache, das ist wahr. Leider ist ein sachlicher Dialog zwischen den Mobilfunk-Lobbyisten und der Bevölkerung nicht möglich. Sieger ist immer die Mobilfunk-Lobby... 

    Funkstille über Strahlungsschäden

    Wer als Journalist über Gesundheitsschäden durch Mobilfunk berichten will, erlebt merkwürdige Dinge. Von umgeschriebenen Artikeln, Sendetermin-Problemen und gekippten Enthüllungsstorys kann man hier (Bericht von Uwe Krüger) mehr nachlesen..., ebenfalls in der TAZ(die Tageszeitung) Nr. 8188, 30.Januar 2007 Seite 13, hier als kompl. PDF-Datei...



    Infolink-1

    Infolink-2

 

  • Hat die Stadt Würzburg ein Konzept für den Mobilfunkausbau?

    Nein!

    Die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Pia Beckmann schrieb uns,
    dass der Bau- und Ordnungsausschuss der Stadt Würzburg noch keine Grundsatzentscheidung zur Positionierung von Sendemasten auf den die Stadt Würzburg umgebenden Höhen bislang nicht getroffen hat. 

    Das erstaunt einen doch schon sehr, wenn man so liest, was eine kleine Gemeinde wie Kürnach bisher unternommen hat.

    Noch mehr staunen muss man, wenn man sich die Informationsseite von Herzogenaurach zum Beispiel ansieht. 

    Man muss sich doch ernsthaft spätestens an dieser Stelle fragen, was unsere Stadträte und und die Verwaltung da eigentlich machen? Ist der Rat etwa ratlos wie im Falle der Würzburger Benzolstrassen?

    Sie als Bewohner dieser Stadt sollten endlich die richtigen Fragen an die Volksvertreter stellen.


  • Gesundheitliche Vorsorge

    Fachleute sind heute der Meinung, dass ein realistischer Vorsorgewert von
    10 µW/m2 realisierbar ist, er ist nicht technikfeindlich sondern jetzt schon einhaltbar.

    BMW hat für die eigenen Werke und zum Schutz der Mitarbeiter einen Grenzwert von
    100 µW/m2 festgelegt, man erwartet ja Qualitätsarbeit von den Mitarbeitern.

    Der gesetzlich einzuhaltende Grenzwert für UMTS-Mobilfunk liegt in Deutschland bei
    10.000.000 µW/m2 ...

 

  • Schirmung elektromagnetischer Wellen im persönlichen Umfeld

    Das Bayerische  Landesamt für Umweltschutz(LfU) hat eine Broschüre (Autoren: Prof. Dipl.-Ing. P.Pauli aus Neubiberg und Dr.-Ing. D. Moldan aus Iphofen) herausgebracht um zu Informieren durch welches Material Mobilfunkstrahlung besser oder schlechter durchdringen kann, bzw. wie eine physikalisch wirksame Schirmung am besten auszuführen ist.

    Download (PDF)

    Wie sie sehen, es ist für alles gesorgt...

 

  • Haben Sie vorgesorgt?

    Unserem Haus ist frei von Strahlung aus:
    • Handy
    • DECT-Telefon*
    • WLAN
    • Bluetooth Technologie
    • Mikrowelle

    Das Anwesen wird derzeit trotzdem bereits durch Fremdeinfluss mit etwa 500 µW/m2 von vorhandenen GSM-Mobilfunksendern angestrahlt.

    * Wer solche DECT-Einrichtungen in der Wohnung hat, der bekommt 24Stunden lang und 100mal pro Sekunde im halben Meter Abstand eine Strahlungsdichte ab die vergleichbar ist mit der Strahlung eines Mobilfunkmastet in Hauptstrahlrichtung(Auge in Auge) bei einem Abstand von etwa 50m (Quelle: Dr. Ing. Moldan)!

    Warnung vor sog. strahlenreduzierten DECT-Telefonen

    Von verschiedenen Herstellern werden derzeit strahlenreduzierte DECT-Telefone auf den Markt geworfen. "Wenn Sie nicht telefonieren, ist das Gerät inaktiv und ohne Strahlung" heißt es da und "Beim Telefonieren bis zu 75% weniger Strahlung"...

    Fakt ist, dass beim Herausnehmen aus der Basisstation eine Funkstrecke aufgebaut wird und diese eine sehr hohe Intensität hat wenn man weiter weg ist von der Basisstation etwa wenn man das Mobilteil in den Bügelraum mitnimmt. Der vermeintliche Vorteil der Mobilität ohne Strahlung ist hier also nicht gegeben! Ohne Strahlung ist das System nur dann, wenn das Mobilteil in der Basisstation steckt!

    Nehmen Sie lieber ein Schnurrtelefon und richten Sie sich an anderen Orten im Haus Nebenstellen mit Schnurrtelefon ein von denen aus Sie dann völlig strahlungsfrei telefonieren können! 

Bruno Peter Hennek, 10. November 2006

Wir wissen genug um zu handeln!
(Bayer. Staatsregierung 1993)



Diese Seite ist urheberrechtlich geschützt, die Nutzung ist dem privaten Bereich vorbehalten. Ein Nachdruck oder die Übernahme in andere Datenbanken oder Medien ist ohne Erlaubnis nicht gestattet -
diese wird aber in der Regel gern erteilt
 

Anfragen bitte an den Verfasser: Bruno Peter Hennek.

 

rolex replica