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Störfälle

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland "§ 2 Absatz 2"

2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

30.05.2017: Die Würzburger Firma va-Q-tec jetzt auf dem Stürtz-Areal 

Der Spezialist für Vakuum-Isolierelemente, hat das Stürtz-Areal in der Dürrbachau erworben meldete die Main Post. Maschinen aus dem ehemaligen Stürtz-Werk sind versandfertig zerlegt und warten auf den Transport, nach Russland, China, Nordafrika und in andere Länder. Die Firma va-Q-tec investiert nun ca. fünf Millionen Euro um das Werk auf die neuen Anforderungen umzustellen für den Einzug von etwa 165 Mitarbeitern.

Nach der Insolvenz der Fa. Stürtz ist endlich nächtliche Ruhe - auch an den Wochenenden - eingekehrt für die Bewohner in der Nähe des Werkes in der Dürrbachau. Ausgenommen dem etwa 10 Jahre alten Bürogebäude, stammt das Werk aus den 70er Jahren. Dort ist es im Jahre 2000 und 2005 zu zwei großen Störfällen bei der Fa. Stürtz gekommen, siehe Berichte weiter unten auf dieser Homepage. Ferner hat der Nachtbetrieb in diesem Werk durch laute Lüfter die den Schlaf den Anwohner wegen Lärm raubten. Die Fa. Stürtz war nie bereit die Lärmquellen zu dämmen. Schließlich ist es in dem maroden Betrieb dazu gekommen was kommen mußte, Stürtz mußte Ende 2016 in Insolvenz gehen, 250 Mitarbeiter haben Ihren Job verloren. Durch die Betriebsstillsetzung ist die Lebensqualität der Anwohner wieder getiegen.

Man darf gespannt sein welche Umwelteinflüsse der neue Areal-Besitzer hier mit sich bringen wird.

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Der Störfall im Jahre 2013
Chronologie der Ereignisse/Aktionen/Reaktionen

Verletzung durch Brände in Recyclinganlage

Recycling

Brand am 12.08.2014

Recycling

Brand am 13/14.12.2014

Recycling

Blick von Zell aus auf die Recyclinganlage am 29.03.2014

Recycling

Blick vom Main aus auf die Recyclinganlage am 29.03.2014

Google Earth

Störfallort in Google Earth dokumentiert...

Videofilm der Main Post vom 15.12.2013 "Ohne Mampf kein Kampf": Klick!


Der Störfall im Jahre 2005

Chronologie der Ereignisse/Aktionen/Reaktionen

Verletzung durch Abgase

Mit defekter "Thermischer Abluftreinigungsanlage"  wird ohne Rücksicht auf die im Wohngebiet lebenden Menschen (auch Kinder, chronisch Kranke) weiter produziert...

30.09.2016:

Stürtz schließt endgültig die Tore. Heute ist der letzte Arbeitstag. Ab dem 1. Oktober übernimmt die Kanzlei Schwartz die Verantwortung für die weitere Abwicklung der insolventen Druckerei!

23.06. 2005:

Am Abend vor dem Tag des Johannes dem Täufer ereignet sich erneut ein Störfall in der Verbrennungsanlage der Fa. Stürtz. Übler Gestank durchzieht unsere Haus, es stinkt nach Petroleum und Lösemitteln. Die Kontamination ist so stark, dass es uns übel wird, wir müssen stark niesen und husten. Da man die Telefonnummer des Werkes im Telefonbuch nicht findet, renne ich persönlich runter in die Werkhallen. Niemand hält mich auf, keine Pforte, niemand weit und breit in den Hallen als Ansprechpartner zu finden. Doch, da ist jemand am WC, ich lasse mich zu der Werkführung führen. Ich erkläre Herrn S. kurz die Sachlage, die er noch nicht erkannt hat und bitte ihn unverzüglich die Anlage stillzulegen. Er verspricht das zu tun und die Anlage wird abgefahren.

Nun informiere ich die Verwaltung der Fa. Stürtz per Anrufbeantworter vom Störfall und gleichzeitig sende ich ein Fax an das Umweltamt die Angelegenheit streng zu überprüfen. Am Umwelttelefon  und Geruchsbelästigungstelefon meldet sich aber niemand...

Wir haben Inversionswetterlage, nichts zieht nach oben ab, sämtliche Abgase werden nach unten abgelenkt und sie ziehen mit starker Sogwirkung wie aus einem U-Bahn-Schacht durch durch die Rudolf-Clausius-Str. hoch auf unser Haus zu, fast zu 90%...  Der Abgaskamin liegt tief unter uns, niemals können die Abgase die Inversionssperre am Himmel durchbrechen, viel zu niedrig der Kamin!

Die Ozon-Belastung liegt in der Zeit von 19:00 und 20:00 Uhr zwischen 120 und 180 µg/m3 (Quelle: UBA-Homepage).

Erneut wird hier mit Farbrückständen und Lösemitteln durchsetzte Luft "ungefiltert" durch den Kamin geblasen zum gesundheitlichen Schaden der benachbarten Bewohner im Wohngebiet. Gewinnmaximierung und nicht der Schutz der Schöpfung, steht hier im Vordergrund. 
Das Umweltamt der Stadt Würzburg spielt bis jetzt eine unrühmliche Rolle, wie schon im Jahre 2000. Es sieht nichts, es riecht nichts, es spürt nichts, es tut nichts!

Die Firma Stürtz verhält sich hier nicht gerade wie eine "Umweltbewußte Druckerei". Die Blockaden der Geschäftsführung, im Falle eines solchen erneuten peinlichen Betriebs-Störfalls nach dem Vorsorgeprinzip zu Gunsten und für die Gesundheit der nachbarschaftlichen Anwohner zu handeln, sind hart wie Granit!

Hintergrund:

Nach bislang verfügbaren Untersuchungen trug die Druckbranche als einer der wesentlichen industriellen Anwender VOC-haltiger Produkte mit ca. 70 kt/a relevant zu den Gesamtemissionen in der Bundesrepublik bei. Zusammen mit Stickstoffoxiden bilden sie bei intensiver Sonnenstrahlung das umweltschädliche Ozon, auch "Sommersmog" genannt. 

Am Boden ist Ozon schädlich für die Gesundheit. Es löst Schleimhautreizungen und Lungenverletzungen aus, unter denen vor allem Kinder und Asthmatiker leiden. Ozon steht im Verdacht Krebs auszulösen und verursacht erhebliche Pflanzen- und damit auch Ernteschäden.

Der Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt bei 120 µg/m3 im 8-Stunden-Mittel. Er wird in Deutschland häufig überschritten. 

Quelle: Ökopol

Heatset-Rollenoffset-Druckanlage - was ist das?

In einer solchen Druckanlage werden Papierbahnen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 15 m/sec bedruckt (beidseitig). Bedeutsam für die Umweltbelastung sind die Anlagenteile Trockner und die  Thermische Nachverbrennung (TNV). Die Reinigungsleistung einer bestimmungsgemäß betriebenen Anlage liegt bei 90%.

Grafik: prinzipielle Zusammenhänge in einer Druckanlage, wie hier besprochen

Schadstoffe aus Heatset-Rollenoffset-Druckverfahren - Allgemeinübersicht

Heatset-Öle = VOC:

Diese Stoffe können einerseits direkt die Gesundheit des Menschen schädigen, andererseits sind sie zusammen mit den Stickstoffoxiden Vorläufersubstanzen für bodennahes Ozon, das bei hoher Sonneneinstrahlung gebildet wird – „Sommersmog“. Ozon wirkt sich sowohl schädigend auf Pflanzen als auch auf die menschliche Gesundheit aus.

Fachleute halten eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens bei TVOC-Summenkonzentrationen

  • unterhalb 0,2 Milligramm pro Kubikmeter für unwahrscheinlich
  • im Bereich von 0,3 – 3 Milligramm pro Kubikmeter unter bestimmten Umständen für möglich und
  • im Bereich von 3 – 25 Milligramm pro Kubikmeter für wahrscheinlich.

Oberhalb von 25 Milligramm pro Kubikmeter treten Kopfschmerzen und weitere das Nervensystem schädigende (neurotoxische) Wirkungen auf (Molhave 1991, s. a. Seifert 1999).

Dieses Bewertungskonzept basiert auf Humandaten und beruht auf einer Dosis-Wirkungs-Beziehung. Kritiker (s. z. B. Schleibinger et al. 2002) wenden ein, dass das 1991 gewählte modellhafte VOC-Spektrum für die heutige Innenraumsituation nicht repräsentativ sei. Darüber hinaus würden mögliche Synergieeffekte (verstärkende Effekte zwischen den Substanzen) nicht erfasst.

Neuere Empfehlungen (Seifert 1999) nennen einen Bereich von 0,2 – 0,3 Milligramm pro Kubikmeter als wohnraumhygienisch wünschenswerten Zielwert. Eine Dauerbelastung zwischen 1 und 3 Milligramm pro Kubikmeter sollte jedoch unterbleiben und kann allenfalls vorübergehend toleriert werden. 

Für Toluol, Styrol, bizyklische Terpene und Naphthalin, die zu den VOC gehören, hat die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) beim Umweltbundesamt Richtwerte erarbeitet. 

Isopropanol:

Die Dämpfe wirken betäubend. Kontakt mit der Flüssigkeit verursacht Reizungen der Augen und Schleimhäute. Es führt bei hoher Dampfkonzentration zur Bewusstlosigkeit. Dämpfe können auch Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholte Exposition verursacht Nervenschäden (bei hohen Dosierungen).

MAK-Wert: 400 ppm

Reinigungsmittel:

Das Reinigungsprogramm besteht in der Regel aus 3 Schritten: Einweichen, Hochdruckwaschen und Hochdruckspülen. Die Reinigungsmedien werden im Kreislauf gefahren. Zum Einsatz kommen diverse VOC-haltige Lösemittelgemische, die Kohlenwasserstoffe, ggf. Emulgatoren, auch Aromate und Benzole und Korrosionsinhibitoren enthalten können, sie gehören in die Sonderabfallverbrennung.

Die Dämpfe wirken von Reinigungs- und Waschmitteln, können Benommenheit, Übelkeit, Konzentrations- und Wortfindungsstörungen auslösen. Sie sind oft auch allergisierend, oft werden auch Unverträglichkeitsreaktionen im Körper ausgelöst.

Wichtige Grundsätze zur Emissionsreduzierung aus Thermischen Nachverbrennungsanlagen (TNV) in Druckereien mit Heatset-Rollenoffset

  • Der Anteil an VOC in den Druckfarben entspricht dem Heatset-Öl

  • Heatset-Öl-Verdampfung: 85%; 15% des Heatset-Öls verbleibt im Papier

  • Anteil von Isopropanol, der von der Abgasreinigungsanlage erfasst
     wird: 80%

  • Anteil von Reiniger, der von der Abgasreinigungsanlage erfasst
     wird: 60%

  • Reinigungsleistung der TNV: 90 %

  • Lösemittel im Abfall (Austrag Reiniger): ca. 29%

Erfassung, Reinigung und Ableitung von Abgasen

  • Die Abgase der Trockner... der Druckmaschinen ... sind möglichst vollständig zu erfassen und der Thermischen Nachverbrennung (TNV) zuzuführen

  • Die in der TNV gereinigten Abgase sind über einen Kamin in einer Höhe von... m über Dach, entsprechend ... m über Erdgleiche senkrecht nach oben in die freie Luftströmung abzuleiten.

Emissionsbegrenzungen

  • In den in der TNV gereinigten Abgasen dürfen folgende Massenkonzentrationen nicht überschritten werden:

    Gesamt-Kohlenstoff 60 mg/m³
    Kohlenmonoxid 100 mg/m³
    Stickstoffoxide, als NO
    2 100 mg/m³

    Die Emissionsgrenzwerte sind bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand (273 K, 1013 hPa).

  • Der Grenzwert für diffuse Emissionen beträgt 18% vom Hundert des eingesetzten Lösungsmittels. Der Lösemittelrückstand im Endprodukt gilt nicht als Teil der diffusen Emissionen.

  • Der im Feuchtmittel enthaltene Massengehalt an Isopropanol darf 8 vom Hundert nicht überschreiten. Die Möglichkeiten, den Isopropanolgehalt unter den in Satz 1 genannten Wert nach dem Stand der Technik weiter zu senken, sind auszuschöpfen.

Anforderungen an den Betrieb

  • Die Rollenoffset-Druckanlage einschließlich Trockner und der TNV ist gemäß dem Stand der Technik sowie den Angaben der Hersteller entsprechend zu betreiben und zu warten. Hierbei sind die Anforderungen der Richtlinie VDI 2587 Blatt 1 vom November 2001 zu beachten. Die Hinweise zur Auslegung und zum Betrieb der TNV in der VDI 2442, Abgasreinigung durch thermische Verbrennung, sind zu beachten.

  • Die Druckmaschinen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn die Mindestbrennkammertemperatur der TNV erreicht ist. Als Mindestbrennkammertemperatur gilt bis zur endgültigen Festlegung bei der Abnahmemessung (siehe Auflage 7.2) eine Temperatur von ... °C (s.a. Angaben des Herstellers, z.B. 750 ° C). Die TNV ist nach Beendigung des Produktionsbetriebes mit Frischluft so lange weiter in Betrieb zu halten, bis die restlichen dampf- und gasförmigen Abgase ordnungsgemäß verbrannt sind. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch Betriebsanweisung sicher zu stellen.

  • Die Brennkammertemperatur der TNV ist zur Kontrolle der bestimmungsgemäßen Funktion kontinuierlich zu erfassen und aufzuzeichnen. Bei Unterschreiten der festgelegten Brennkammertemperatur ist durch ein akustisches und optisches Signal Alarm anzuzeigen.

  • Bei einem Ausfall der TNV sind die unter 2.1 genannten Abgase über den Bypass der jeweiligen Druckmaschine über einen Kamin in einer Höhe von... m über Dach, entsprechend ... m über Erdgleiche senkrecht nach oben ins Freie zu leiten und die betreffenden Druckmaschinen unter dem Gesichtspunkt der Minimierung der Emissionen abzufahren.
    Die Zeiten, in denen die Trocknerabgase ungereinigt über Dach ins Freie geleitet werden. sind mittels nicht rückstellbarem Betriebsstundenzähler an der jeweiligen Bypassklappe oder gleichwertig zu erfassen und zu dokumentieren. Die Emissionen an organischen Stoffen, die während dieser Zeit ins Freie geleitet werden, sind im Rahmen der Lösemittelbilanzierung bei den diffusen Emissionen mit zu berücksichtigen. 

  • Die Isopropanolkonzentration im Feuchtwasser ist mit einem für Offsetdruck- Feuchtwasser geeigneten Messinstrument (z.B. Infrarot- oder Ultraschall- Messsystem) kontinuierlich bzw. regelmäßig exakt zu bestimmen. 

  • Es sind alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Emissionen während des An und Abfahrens so gering wie möglich zu halten.

 Betriebsaufzeichnungen

Es sind Betriebsaufzeichnungen zu führen, in denen folgendes festzuhalten ist:

  • Hinweise auf besondere Vorkommnisse, z.B. undichte Behälter, undichte Flanschverbindungen etc.

  • Durchgeführte Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Druckmaschinen, den Trocknern und der Abgasreinigungsanlage

  • Zeiten, in denen die Trocknerabgase ungereinigt über Bypass abgeleitet wurden.

  • Auflistung der Vorkommnisse, die zu einer unvorhergesehenen Emission führten. Diese Vorkommnisse sind der Überwachungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

  • Aufzeichnungen der Brennkammertemperatur der TNV gemäß Auflage 6.4

  • Ergebnisse der unter Nr. 6.5 genannten regelmäßigen Bestimmung der Isopropanolkonzentration im Feuchtwasser

  • Das Betriebstagebuch ist mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren nach der letzten Eintragung aufzubewahren und der Genehmigungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.

Quelle: 
Handbuch zur Registrierung und Genehmigung in Bezug auf die EU-VOC-Richtlinie 1999/13/EC, Teil 3: Leitfaden für Emissionsreduzierungspläne und Mustergenehmigungen. Erarbeitet von: Herrn Reimar Riebicke, Landesumweltamt Brandenburg, Herrn Dr. Richard Schlachta, Bayer. Landesamt für Umweltschutz, Juni 2004.

Bei einem solchen Hintergrund muss man sich schon Fragen, warum man die Folgen der Betriebsstörung auf die benachbarten Anwohner abwälzen wollte?

24.06.2005:

Am späten Freitagvormittag bekomme ich von Herrn W. der Fa. Stürtz die Nachricht, es wäre wieder etwas an der Anlage durchgeschmolzen und dass man sich mit dem Umweltamt "geeinigt" hätte, die Anlage von 08:00 bis 18:00 Uhr zu betreiben und nur bei ungünstigen Windbedingungen abzuschalten. Ich protestiere dagegen und fordere, dass ich auf keinen Fall mehr kontaminiert werden möchte.

26.06.2005:

Ich versende eine umweltmedizinische Stellungnahme an die Fa. Stürtz und an das Umweltamt der Stadt Würzburg mit der Forderung alles zu unternehmen um eine Kontamination  der Menschen hier zu verhindern.

27.06.2005:

Herr W. ruft mich erneut an, dass jetzt die Windrichtung alle zwei Stunden überprüft wird (derzeit wäre der Wind recht günstig, alles wird in die Stadt geblasen...) und man fahre auch immer vor mein Haus und protokolliere alles. Im Zweifelsfall wird mir zugesichert, dass bei Gefahr die Anlage abgefahren wird. Ein Witz natürlich die 2stündige Kontrolle, in dieser Zeit werden bereits ca. 6000 Kubikmeter Abgase unkontrolliert abgegeben. Mein Haus hat einen umbauten Raum von ca. 900 Kubikmeter, also etwa 6 Häuser dieser Größe können mit diesen Abgasen gefüllt werden.

Gegen 15:45 komme ich am Werk-Stürtz vorbei und stelle fest, dass eine Wassersprühanlage am Kamin montiert worden ist (4 Tage nach dem Störfall!), die den austretenden Rauch benetzt und so die kontaminierten Gase zum Boden fallen sollen.

28.06.2005:

MAIN POST 28.06.2005

Abgase stinken dem Anwohner

Dürrbachau Bei der Universitätsdruckerei Stürtz AG ist eine Anlage zur Abluftreinigung ausgefallen. Deshalb gelangen die Abgase einer Druckmaschine ungefiltert ins Freie. Die Abluft kann verdampfte Mineralöle enthalten und nach Petroleum riechen. Die seit vergangenem Donnerstag defekte Anlage soll bis diesen Donnerstag repariert sein.

Laut Wolfgang Kleiner, dem städtischen Umweltreferenten, besteht keine Gefahr für die Anlieger: "In der Abluft sind langkettige Kohlenwasserstoffe, die nicht gesundheitsgefährdend sind." Lediglich eine Geruchsbelästigung gehe von der ungereinigten Abluft aus.

Am meisten ist davon die Familie Hennek betroffen, die zirka 150 Meter von der Druckerei entfernt wohnt. "Es stinkt nach Petroleum und verbrannten Farben und Lösungsmitteln", schreibt Bruno Peter Hennek an das Umweltamt der Stadt. Seine Familie leide unter Husten und Übelkeit. Deshalb fordert Hennek vom Umweltamt, dass die Druckmaschine bis zur Reparatur abgeschaltet wird. "Wenn eine Gesundheitsgefährdung bestünde, würden wir das tun", betont Kleiner. Da dies nicht der Fall sei, dürfe die Anlage eingeschränkt weiterlaufen. Seine Mitarbeiter würden aber auf alle Fälle die Situation beobachten.

"Mit farbintensiven Aufträgen weichen wir auf die andere Druckmaschine aus", beschreibt Konrad Kiemer, technischer Leiter bei Stürtz, die Reaktion seiner Firma. Denn die Mineralöle, die beim Rollen-Offset-Druck verdampfen, steckten in der Farbe.

Außerdem ist der Betrieb der Maschine, der derzeit die thermische Nachverbrennungsanlage fehlt, von 8 bis 18 Uhr beschränkt - "damit die Nachtruhe der Anlieger nicht gestört wird", sagt Kiemer. Gleichzeitig werde der Wind beobachtet: Weht dieser in Richtung Wohngebiet, werde die Anlage sofort abgeschaltet.

Joachim Gödel, Vorsitzender des Unterdürrbacher Bürgervereins, sind keine Beschwerden bekannt. "Es stinkt zwar schon öfter, aber das kommt aus den Weinbergen, wenn dort Kompost ausgebracht wird."

Auf den Beitrag hin melden sich andere Anwohner bei mir, die ebenfalls von diesen üblen Rauchgasen betroffen sind. Ich rate jetzt aktiv zu werden...

Der Bürgerverein Dürrbachau nimmt nun ebenfalls an Aktionen für die Bewohner hier teil.

Ich stelle fest, dass sich die Sprühanlage nichts taugt und die üblen Abgase nun zum nachbarschaftlichen Anwesen ziehen. Der Nachbar dort wird telefonisch auf seine Rauchgasbeschwerde hin abgewimmelt, wie er mir berichtete.

Bild 28.06.2005: man sieht, dass die Sprühanlage nichts taugt, die Rauchschwaden ziehen zum nachbarschaftlichen Anwesen.

Die Firma Stürtz schaltet die Anlage trotz öffentlicher Zusage nicht ab um nun meine betroffenen Nachbarn zu schützen. Zusammen mit den Nachbarn protestiere ich nun erneut, etwas anderes bleibt ja nicht übrig gegen derart flegelhaften Angriffen auf die Gesundheit der Bewohner hier...

An diesem Tag wird die Anlage um 18:10 Uhr außer Betrieb genommen...

29.06.2005

Nach 11:00 Uhr (erneut Inversionswetterlage) starten die Abgase der Fa. Stürtz erneut in Richtung zum unseren Haus:

Nun aber sind die Abgase schon in der Rudolf-Clausius-Strasse und sie steigen über unseren Garten zum Haus hoch, wie aus einem U-Bahn-Schacht...

Kurze Zeit später haben wir das Übel der Fa. Stürtz in unserem Hause..., welche Notwehrmaßnahmen sind möglich?

Die Ozonbelastung liegt zwischen 60 und 120 µg/m3 (Quelle: UBA-Homepage).

Ich versuche telefonischen Kontakt aufzunehmen mit der Fa. Stürtz, niemand meldet sich..., ich schicke eine Mail ab und verlange sofortige Stillsetzung der Anlage, ansonsten rufe ich die Polizei und Feuerwehr zur Hilfe, ich will keinen einzigen Kubikmeter der üblen Abgase mehr in meiner Wohnung haben. Ich informiere zusätzlich noch das Umweltamt und de Oberbürgemeisterin der Stadt Würzburg und bitte um dringende Unterstützung und Hilfe...

Gegen 11:30 Uhr wird die Anlage abgestellt...

Auf dem Dach laufen ein paar Leute herum und bringen an den Kaminen Fähnchen an, die sich kurz darauf wegen Luftwirbel um die Stangen wickeln. Will man es noch einmal versuchen unsere Geduld zu testen?

30.06.2005

Überraschende Wende des Umweltreferenten der Stadt Würzburg nach der zweiten Kontamination der Fam. Hennek und zur Gunsten der Dürrbachauer Anwohner in der Nähe der Fa. Stürtz:

MAIN POST 30.06.2005

Stürtz: Stopp für Maschine    

Dürrbachau (GAM) Die Universitätsdruckerei Stürtz AG hat am Mittwoch ihre defekte Druckmaschine abgeschaltet.

Wie berichtet ist seit Donnerstag vergangener Woche die Anlage zur Abluftreinigung der Maschine kaputt. Deshalb gelangen die Abgase ungefiltert ins Freie. In der Abluft können verdampfte Mineralöle sein, die nach Petroleum riechen. Wolfgang Kleiner, städtischer Umweltreferent, sah keine Gesundheitsgefährdung der Anlieger durch die Mineralöle in der Luft. Die Maschine durfte deshalb auch ohne Reinigung weiterlaufen. 

Erst als der Rauch gestern verstärkt ins Wohngebiet wehte, wurde die Druckmaschine gestoppt. "Wenn es dauerhaft so riecht, dass es den Anwohnern schlecht wird, ist die Grenze zur Gesundheitsgefährdung erreicht", erklärte Kleiner.

Damit hat die Kontamination der Bewohner ein vorläufiges gutes Ende gefunden. Allerdings ist offen, wann die Anlage repariert wird. Ursprünglich hat das die Fa. Stürtz für den 30.06.2005 angekündigt!

Danke lieber Umweltreferent !

Warum nur haben Sie zwei Kontaminationen unserer Hauses zugelassen, sind sie Gott?

Weitere Informationen:

KrantzThermische Abluftreinigungsanlagen
zur Reinigung von industrieller Abluft mit hohen organischen Schadstoffkonzentrationen!

Krantz:  Ganzheitliche Konzepte für die Abluftreinigung

Umweltbundesamt: Integrierter Umweltschutz bei bestimmten industriellen Tätigkeiten, Teilband II; Bedrucken

BG: Rollenoffsetdruckmaschinen mit Heißlufttrocknung, in HTML

Ökopol: Produktbezogene Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Lösemittelrichtlinie

Bruno Peter Hennek

Der erste Störfall im Jahre 2000
Chronologie der Ereignisse/Aktionen/Reaktionen

12.09. 2000:

Meine Frau muß die Gartenarbeiten wegen Belästigung durch Rauch- oder Gasschwaden, die aus dem benachbarten Werk Stürtz ((Druckereibetrieb, ca. 140-150 m Luftlinie) kommen abbrechen und sich ins Haus begeben. Am Abend wird uns von den Gasschwaden auf der Terasse übel obwohl wir auf der dem Werk abgewanden Seite des Hauses uns aufhalten.

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Bild 1: Gaswolken ziehen durch Wohnhäuser - Inversionswetterlage

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Lageplan

Die Nacht vom 12.09. auf den 13.09.2000 im Hause Hennek:

     - ich wache auf, da mir schlecht wird ...
     - Schwindelgefühle treten auf ...
     - Kopfschmerzen kommen hinzu
     - kann nicht mehr einschlafen ...

Bemerkte sofort, daß Rauch- oder Gasschwaden durch das offene Fenster in das Schlafzimmer ziehen ... 
Gehe auf den Balkon und sehe, dass vom benachbarten Werk Stürtz  Gasschwaden aus zwei Abgaskaminen in hoher Geschwindigkeit ausströmen und genau auf unser Haus ziehen. Die Windrichtung paßt genau. Meist haben wir zwar Westwind, dann wären die  Gasschwaden in die Stadt getrieben worden, so steht aber unser Haus genau in der Zielrichtung.

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Bild 2: Gaswolke kommt auf unser Haus zu ...

13.09.2000:

Wir beschweren uns telefonisch bei der Firma Stürtz über die Rauch- oder Gasschwaden, einige Nachbarn tun dies auch. Stürtz spricht von einem Störfall in der Hochtemperaturverbrennungsanlage für kontaminierte Gase (Thermische Abfallbeseitigung). Man bemühe sich den Störfall zu beheben ...
Wir zeigen den Störfall auch bei dem Umweltamt der Stadt Würzburg an.

13.09.2000, 16:22 Uhr:

In einer eMail an die Werksleitung verlange ich die sofortige Außerbetriebnahme der Thermischen Abfallbeseitigung. Da sich nichts bewegt, infromieren wir gleichzeitig die örtliche Presse ...

13.09.2000, 14:00 Uhr, Zufall?

Unser Hund (Labrador) bleibt vor unserem Haus beim Spaziergang liegen und rührt sich nicht von der Stelle, wird total depressiv, Lähmungserscheinungen, er muß zum Tierarzt getragen werden ...
Der Tierarzt hat keine Erklärung was unserem "Tiger" fehlt, er gibt ihm Cortison, Antibiotika, Kreislaufmittel und einen Vitamin B - Komplex. Tiger erholt sich langsam nach ca. 4-6 Stunden, er fängt wieder an zu Trinken und steigt in sein Körbchen und schläft und schläft. Die folgenden Tage kommt er wieder mehr und mehr zusich, wird aber weiter tierärztlich behandelt ...
Die Röntgendiagnostik seiner Wirbelsäule zeigt keine Auffälligkeiten - "er hat eine Wirbelsäule wie ein junger Hund" so der Tierarzt ...
Es muß an dieser Stelle festgehalten werden, daß unser Hund über Jahre gesund war, den Tierarzt haben wir nur zur vorbeugenden Impfung gebraucht ...

Zufall oder doch ein Zusammenhang mit der Begasung durch die Fa. Stürtz?

14.09.2000, 10:00 Uhr - Der Vorstand der Fa. Stürtz bittet zu einer Aussprache

Die Firma Stürtz teilt mit, daß das Verbrennungsrohr der Verbrennungsanlage geschmolzen sei und dieser Teil der Kontaminationsstelle am 12.09. bereits außer Betrieb genommen worden ist. Der übrige Teil der Anlage ist weiter im Betrieb und soll erst am 16.09. um 06.00 Uhr außer Betrieb genommen werden wegen des hohen Produktionsdruckes bei der Fa. Stürtz. Bis zum 18.09. soll die Anlage repariert werden,
die dann wieder in Betrieb gehen wird.

Aus der jetztigen Anlage werden pro Stunde 3000 m3 Rauchgase an die Umwelt abgegeben, wobei pro m3 1000-2000 mg Kohlenwasserstoffe (Mineralölstoffe) enthalten sind.

Die Familie Hennek fordert von der Fa. Stürtz:

  • Außerinbetriebnahme der Anlage über die gesamte Nacht

  • Umlenkung der Rauchgase mit einem Gebläse etc. am Tage

dieses Entgegenkommen gilt nur bis zum 16.09. 6.00 Uhr!

Ferner fordert die Familie Hennek:

  • eine Messung der Sekunderkontamination auf die von der Fa. Stürtz abgegeben Schadstoffe im Hause Hennek spätestens am 15.09.2000!

  • eine Wiederholungsmessung der Sekunderkontamination im Abstand von einer Woche ...

  • Dekontaminierung des Hauses Hennek, falls eine Sekunderkontamination sich zeigen sollte ...

Selbstverständlich erfolgen diese Maßnahmen auf Kosten der Fa. Stürtz!

Angebote der Fa. Stürtz, bis Samstag in ein "schönes" Hotel zu ziehen werden von der Familie Hennek abgelehnt.

Wir bitten die Geschäftsführung der Fa. Stürtz um umgehende schriftliche Bestätigung der Forderungen der Familie Hennek.

14.12.2000: die Presse meldet sich ...

14.09.2000, ca. 17.00 Uhr auf dem Heimweg in der Albert Einstein Straße

In der Fluchtrichtung meines Hauses stehen am Werkszaun der Fa. Stürtz mehrere Personen und beobachten die Verteilung der aus dem Kamin der Fa. Stürtz abgegebenen Ausgasungen.
Ich stoße mit meiner Frau dazu, es stellt sich raus, dass dort folgende Herren sind:

· Herr K.                - Organisationsleiter der Fa. Stürtz
· Herr W.               - ein Nachbar der sein Haus in der Nähe hat
· Herr Dr. H.           - Umweltamt Würzburg
· Ein Mitarbeiter von Dr.H.

Herr Dr. H. beschwichtigt mit dem Argument, dass dies keine Rauchgase sein, da dort nichts verbrannt wird. Außerdem seien die dort abgegebenen Inhaltstoffe unbedenklich, sie würden lediglich stinken. Auf meine Frage, auf welcher Seite er stehe „Sind Sie Angestellter der Fa. Stürtz?“ reagiert er, dass ich jetzt vor Zeugen eine Beamtenbeleidigung begangen habe. Gleichzeitig greift er mich ebenfalls vor Zeugen an, ich würde „dümmliche“ Argumente verwenden.
Solange er hier stehe (er war auch am Dienstag bereits da) werden die Ausgasungen von meinem Haus fortgetragen. Ich und meine Familie seien also gar nicht betroffen. Wenn die Windrichtung überwiegend zu meinem Haus ausgerichtet wäre, dann hätte er eine Handhabe den Betrieb einzustellen (also offenbar doch eine gefährliche Exposition?), so aber nicht. Meine Aussage, das dies bereits einige Nächte so war und auch die Aussage von Nachbarn nützen da nichts ...
Meinen Vorschlag, die Nacht und den Freitag hier zu bleiben und die Verteilung der Ausgasung zu beobachten, damit er aktiv zum Schutz der Anwohner tätig werden könnte,  nimmt er nicht an ...

Völlig entnervt greift er zu einer Zigarette ...

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Bild 3: Ortstermin mit dem Umweltamt ...

Ich empfahl Herrn Dr. K. , sich die Aufzeichnungen der Fa. Krantz aus dem Fernüberwachungssystem für diese Woche geben zu lassen. Dafür existiert wohl eine Dokumentation ...

Ich entferne ich mich mit der Bemerkung, dass die Verantwortlichen  dies alles mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren müssen  ...

Herr K.   teilt bei dieser Gelegenheit mit, dass die Reparatur wohl bis Montag nun dauern wird (Aussage von Herrn W. ist da veraltet...). Er versicherte aber, dass der Betrieb erst nach der Reparatur wieder angefahren wird ...
Die Umlenkung der Ausgasung mit einem Gebläse  auf das werkseigene Gelände sei nicht möglich ...
Bis dahin müssten wir dies so hinnehmen, da sonst der Fa. Stürtz ein wirtschaftlicher Schaden entsteht ...
Herr K. erzählt was von langkettigen Verbindungen die bestimmt unbedenklich seien nach seiner Meinung ...

Herr W. bringt im Auftrag der Fa. Stürtz eine Unbedenklichkeitsbestätigung zu den gelieferten Rollenoffset Heatset-Druckfarben der Fa. BASF vorbei in der angegeben wird was nicht eingestzt worden ist, aber nicht was eingesetzt worden ist ...

14.09.2000, 18.30 Uhr Anruf von Herrn K.

Fa. Stürtz hat sich entschlossen eine Anlage in den folgenden Nächten stillzulegen, mit einer Anlage wird noch weiter gearbeitet und damit die Belastung reduziert. Morgen soll die andere Anlage abgeschaltet werden und dafür die vorherige zugeschaltet werden. 

Eine Dokumentation der Ferndiagnose von der Fa. Krantz TKT existiert nicht, da das Ferndiagnosesystem abgeschaltet war ...

14.09.2000, 18.30 Uhr

Per eMail wird von der Fa. Krantz die Dokumentation des Ferndiagnosesystems angefordert.

15.09.2000:

Fa. Krantz teilt mit, daß keine Aufzeichnungen vorhanden sind ...

Über die Auswirkungen der Abluft aus der Thermischen Nachverbrennungsanlage auf die Gesundheit der Anwohner könne man keine Antwort geben, da dort das nötige Fachwissen dazu fehlen würde.

16.09.2000:

Die Werksanlage Stürtz ist seit 06.00 Uhr stillgelegt ...

Die Main Post bringt folgenden Artikel:

MAIN POST Newsline vom 16.09.2000

Störfall bei der Firma Stürtz

Thoma: "Stoffe nicht gesundheitsschädlich"

DÜRRBACHAU · Anwohner bekommen Kopfschmerzen, das Umweltamt spricht von Geruchsbelästigumg.

VON SANDRA MÜLLER

Die Gemüter erregt hat ein Störfall bei der Firma Stürtz in der Veitshöchheimer Straße. Der Defekt trat am Montag in der Druckanlage auf. Normalerweise wird die Luft, mit der die feuchte Druckfarbe getrocknet wird, unter hohen Temperaturen verbrannt und dann erst ins Freie abgegeben.
In der Verbrennungsanlage schmolz jedoch ein Rohr - wohl wegen zu hoher Temperaturen. Die mit den Farbrückständen durchsetzte Luft ging "ungefiltert" durch den Kamin.

Das blieb nicht ohne Folgen: Einige Anwohner fühlten sich empfindlich gestört, massive Proteste gab es von der Familie Hennek: "In der Nacht zum Mittwoch bin ich von den Rauchschwaden aufgewacht, die von der Firma Stürtz her in mein Schlafzimmer drangen", so Bruno Hennek. Ihm sei schlecht geworden,
er habe Schwindelgefühle und Kopfweh bekommen.

Hennek, der unter anderem Leiter der Selbsthilfegruppe der Chemikalien- und
Holzschutzmittel-Geschädigten ist und 1996 beim Holzschutzmittel-Prozess vor dem Bundesgerichtshof als Nebenkläger auftrat, forderte die Firma Stürtz auf, die Anlage über Nacht abzuschalten. Am Tag sollten die Rauchgase mit einem Gebläse in eine andere Richtung gelenkt werden. "Die Firma bläst gesundheitsschädliche Stoffe in die Luft", meinte er. Er zog sogar in Erwägung, dass die Abluft Krebs
erregend sein könnte.

Die Stadtverwaltung ist anderer Ansicht: "Die Trocknungsluft ist weder giftig noch ätzend noch reizend", so Umweltreferent Dr. Matthias Thoma. Für die eingesetzten Druckfarben gebe es keinerlei Kennzeichnungspflicht. Die in der Abluft in großer Menge vorkommenden Kohlenwasserstoffe seien langkettige Verbindungen und daher nicht giftig. Die unverbrannte Luft führe allerdings zu einer "echten
Geruchsbelästigung". Da sich der Wind in den vergangenen Tagen jedoch ständig gedreht habe, sei die Belästigung für die Anwohner zeitlich begrenzt geblieben. Daher habe das Umweltamt zugelassen, dass der Betrieb während der Woche aufrechterhalten wurde.

"Wir konnten die Anlage nicht abschalten, da wir unter hohen Produktionsdruck stehen", erklärte Dr. Konrad Hartmann, Vorstandsmitglied der Firma Stürtz. Das Ersatzrohr habe man extra herstellen müssen, was die Reparatur verzögert habe. Um die Geruchsbelästigung zu verringern, habe die Firma seit Donnerstag während der Nacht nur eine der beiden Druckmaschinen betrieben: "Wir haben Verständnis für die betroffene Bevölkerung und entschuldigen uns für die Störung", so Hartmann. Ab Samstag, sechs Uhr, werde der Betrieb eingestellt: "Wir hoffen, dass der Schaden bis Montag behoben ist", sagte Hartmann

Hinweis für Herrn Dr. Thoma und Dr. Hartmann:

"Wer im Garten grillen möchte, muss das seinem Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher ankündigen. so das Urteil des Amtsgerichtes Bonn (Az.: 6 C 545/96). Demnach ist das Grillen auf die Zeit vom April bis September beschränkt. Zieht der Qualm in die Wohnung des Nachbarn, muss das Bratwurst-Brutzeln sogar ganz beendet werden."

Quelle: MP vom 12.05.2000

Strafbar sind:

1. vorsätzliches Einführen von Gift oder von anderen gesundheitszerstörenden Stoffen in den Körper eines anderen Menschen, um dessen Gesundheit zu schädigen (§ 229 StGB).

2. gemeingefährliches Verbrechen durch Vergiftung von Brunnen oder von Gegenständen, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, sowie das In-Verkehr-Bringen vergifteter Sachen, strafbar nach § 324 StGB.

Quelle: http://www.wissen.de

Empfehlenswertes Buch zum Thema:

"Von Menschen und Ratten" von Prof. Dr. Schöndorf - Ex Staatsanwalt im Holzschutzmittelprozess!

An MAIN POST Leserbrief vom 18.09.2000

Störfall bei der Firma Stürtz

Nur unverbrannte Luft?

VON BRUNO PETER HENNEK

Für wie naiv hält der Umweltreferent Dr. Thoma die Anwohner in der Dürrbachau? Nach der Pressemeldung von Dr. Thoma soll bei dem Störfall nur unverbrannte Luft abgegeben worden sein?

Etwa 120 Stunden lang sind Gasschwaden von der Thermischen Abfallbeseitigungsanlage abgegeben worden. Zudem waren diese Gasschwaden mit Rollenoffset Heatset-Druckfarben vereinreinigt, deren Inhaltstoffe die Firma BASF nicht preisgibt.  Der Anteil der bisher vom Umweltexperten der Fa. Stürtz zugegebenen Kohlenwasserstoffe bei einem stündlichen Gasschwadenausstoß von 3000 Kubikmetern pro Stunde mit bis zu 2000 Milligramm je Kubikmeter dürfte bis zu 720.000 Gramm betragen. Schockgekühlt und gereinigt um eine Neubildung von Dioxinen und Furanen aus dem Synthesegas zu  vermeiden?

Fakt ist, dass die vom Umweltreferenten erwähnten langkettigen Kohlenwasserstoffverbindungen H2CO und CO2 nur dann gecrackt worden sein können, wenn die Verbrennung bestimmungsgemäß erfolgt wäre. Am Montag ist jedoch nach Mitteilung der Fa. Stürtz das Verbrennungsrohr geschmolzen ...
Der Hersteller der Hochtemperaturverbrennungsanlage – Fa. Krantz - teilte auf Nachfrage mit: Über die Auswirkungen der Abluft aus der Thermischen Nachverbrennungsanlage auf die Gesundheit der Anwohner könne man keine Antwort geben, da dort das nötige Fachwissen dazu fehlen würde.

Dr. Thoma und Dr. Hartmann sollten überprüfbare Fakten auf den Tisch legen: was ist wirklich seit dem 11.09.2000 aus den Abluftkaminen der Fa. Stürtz abgegeben worden: Stoffe, Mengen, zeitlicher Verlauf, Inversionswetterlage und Luftströmungen?

Die Bewertung des Umweltreferenten ist spekulativ, eine Bewertung des Störfalles ist erst möglich, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Die Behörden haben bisher offensichtlich einiges versäumt, es erfolgte keine präventive Warnung der Anwohner. Lediglich der Familie Hennek ist ein Evakuierungsangebot der Fa. Stürtz in ein „schönes“ Hotel nach Wahl angeboten worden. Die Fa. Stürtz ist der Aufforderung nach einer Messung der Sekundärkontamination im Hause Hennek nicht nachgekommen.
„Wer im Garten grillen möchte, muss das seinem Nachbarn mindestens 48 Stunden vorher ankündigen. so das Urteil des Amtsgerichtes Bonn (Az.: 6 C 545/96). Demnach ist das Grillen auf die Zeit vom so das Urteil des Amtsgerichtes Bonn (Az.: 6 C 545/96). Demnach ist das Grillen auf die Zeit vom April bis September beschränkt. Zieht der Qualm in die Wohnung des Nachbarn, muss das Bratwurst-Brutzeln sogar ganz beendet werden." berichtete die MP am 12.05.2000.

Faktenlage am 16.09.2000:

Fakt ist, dass die Abgase 5 x 24 = 120 Stunden lang abgegeben worden sind. Die Windrichtung wechselte in diesem Zeitraum, so dass nach Schätzung die unmittelbaren Anlieger etwa mit 1/3 = 40 Stunden im Schnitt dieser Belastung wohl ausgesetzt waren, auch in der Nacht!

Fakt ist, dass die vom Umweltreferenten erwähnten langkettigen Kohlenwasserstoffverbindungen H2CO und CO2 nur dann gecrackt worden sein können, wenn die Verbrennung bestimmungsgemäß erfolgt wäre. Am Montag ist jedoch nach Mitteilung der Fa. Stürtz das Verbrennungsrohr geschmolzen ...

Fakt ist, dass wir durch das Angebot in ein „schönes“ Hotel auf Kosten der Fa. Stürtz zu ziehen, zum Schweigen gebracht werden sollten.

Fakt ist, dass dem verantwortlichen Vorstand das Risiko zu hoch war und er deshalb den erhöhten Druck (Meeting mit dem Vorstand am Donnerstag um 10.00 Uhr) nachgegeben hat und zumindest ab 14.09. in den folgenden Nächten nur mit einer von zwei Anlagen gefahren worden ist.

Fakt ist, dass der Leiter des Umweltamtes nur dann eine Außerbetriebsetzung der Fa. Stürtz durchgesetzt hätte, wenn er selbst sich davon hätte überzeugen können, dass während seiner Ortsanwesenheit am 14.09-17.00 Uhr, die Abgasschwaden vom Wind hauptsächlich in Richtung unseres Hauses getrieben worden wären ( ... Ihre Behauptung Herr Hennek über eine Belastung zählt da nicht! ...).

Fakt ist, dass sich das Umweltamt und der Umweltreferent der Stadt Würzburg haben beeindrucken lassen von dem „Produktionsdruck“ der Fa. Stürtz – also Beugung gegenüber dem Kapital ...

Fakt ist, dass bisher nicht abgeklärt ist, was tatsächlich durch die 120 Stunden x 3000 Kubikmeter =  360.000 Kubikmeter Abgase freigesetzt worden ist. Der Umweltexperte W.  gab pro Kubikmeter Abgase ca. 1000 bis 2000 mg Kohlenwasserstoffe an, d.h. bis zu 720.000 g insgesamt (wenn es „nur“ Kohlenwasserstoffe waren?)

Fakt ist, dass der Umweltreferent und der Leiter der Umweltamtes der Stadt Würzburg abwiegeln. Beide machen sich schuldig wegen  Nichthandeln zum präventiven Schutz der Anwohner (es erfolgte keine Warnung oder Empfehlung über Verhaltensmaßregeln der Anwohner) ...

Fakt ist, dass der Umweltreferent und der Leiter des Umweltamtes die gesundheitlichen Auswirkungen des Störfalles nicht richtig einschätzen können und bisherige Aussagen lediglich Schutzbehauptungen für das eigene Nichthandeln sind ...

Fakt ist, dass die Fa. Stürtz der Forderung der Familie Hennek nach Messung der Sekundärkontamination im Hause Hennek zum 15.09.00 nicht nachgekommen ist. Die Kontamination auf dem Grundstück ist vermutlich bereits entsorgt, da es seit dem 16.09. 2000 um 06.30 angefangen hat zu regnen ...

Fakt ist, dass sich die Firma Stürtz geweigert hat den Vorschlägen der Familie Hennek nach Umlenkung der Abgase in die eigene Werkshalle oder das eigene Grundstück  mit einem Rauchrohrbogen, Ablenkung durch ein starkes Gebläse oder „Beregnung“ mit Sprühwasser durch die Feuerwehr (ähnliches haben wir bei einem Brand bereits beobachtet) nicht nachgegangen. Der Vorstand baute seit dem 14.09. auf Änderung der Windrichtung und Regen (dies hätte das Würzburger Wetteramt versprochen ...).

Nach der Hessischen Smog-Verordnung vom 05.03.1981 wird bei einer Kohlenwasserstoffbelastung von 2,5 mg pro Kubikmeter - Basiswert ohne Methan! - Smogalarm ausgelöst !!!

Nachtrag:

MainPost-Meldung vom 01.02.2013:

Schwarzer Tag für das Unternehmen Stürtz, am 31.01.2013 ist ein Insolvenzantrag gestellt worden: Klick

MainPost-Meldung vom 29.06.2018:
Im Jahre 2017 kaufte die Fa. va-Q-tec das Firmengelände für 14 Millionen Euro. Dieses Unternehmen ist u.A. Hersteller von Thermoboxen und Containern zum Transport von temperatursensitiven Gütern. Wir erwarten von dieser Firma keine solchen Störfälle wie sie bei dem Vorinhaber des Geländes vorgekommen sind. Im vergangenen Geschäftsjahr ist ein Verlust von 318.000 €uro erwirtschaftet worden. Eine Dividende konnte den Aktionären nicht ausgeschüttet worden. Dafür entschädigte va-Q-tec die Anleger mit zwei Kugeln Eis aus der Toscana die in den Themoboxen nach Würzburg transportiert worden sind lt. MainPost.

v-q-tec

Bruno Peter Hennek, 29.06.2018



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Anfragen bitte an den Verfasser: Bruno Peter Hennek.

 

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